Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, aber wie heute bekannt wurde, ist das bestehende Sendeverbot der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gegen Veranstaltungen der UFC für unzulässig erklärt worden. Aufgehoben wurde das Verbot am 09. Oktober 2014 vom Bayerischen Verwaltungsgericht in München.
Wie es jetzt weiter geht und ob dabei das letzte Wort gesprochen wurde, wird man sehen.
Hier die Verlautbarung der UFC dazu:
London, Vereinigtes Königreich – Das Bayerische Verwaltungsgericht in München erklärte das bestehende Sendeverbot der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegen Veranstaltungen der UFC® für „unzulässig“ und hob es deswegen auf.
Das Gericht entschied am 9. Oktober 2014 für Zuffa, die Firma hinter der UFC®, des weltweit größten Veranstalters des Mixed-Martial-Arts-Sports. Zuffa hatte im Jahr 2010 Klage gegen die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingereicht, nachdem die BLM das Sendeverbot ausgesprochen hatte.
Nach Ansicht des Gerichtes kann davon ausgegangen werden, dass Inhalte der UFC® grundsätzlich sendefähig sind. Eine Verletzung allgemeiner Moralvorstellungen oder unerwünschte negative Einflüsse auf die Jugend waren nicht feststellbar. Im Gegensatz dazu befand das Gericht, dass der Mixed-Martial-Arts-Sports plausibel als Sport angesehen werden kann.
Das Gericht sah das breit ausgesprochene Sendeverbot in jedem Fall als unverhältnismäßig an. Die BLM habe keine rechtliche Grundlage, um unerwünschte Programminhalte auf Basis geschmacklicher Fragen zu verbieten. Darüber hinaus bezogen sie die Rechte von Zuffa nicht mit in ihre Überlegungen ein.
Deutsche Zuschauer konnten die Veranstaltungen der UFC bis März 2010 auf dem Fernsehsender Sport1/DSF verfolgen. Dann sprach die BLM das gegenständliche Verbot aus und vollzog damit eine Kehrtwendung gegen die nur ein Jahr zuvor von ihr gegebene Sendeerlaubnis.
Garry Cook, der Chief Global Brand Officer der UFC®, kommentierte die Entscheidung so: “Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die zahlreichen UFC-Fans in Deutschland. Das Gericht bestätigte unsere Auffassung, dass das Ausstrahlungsverbot rechtswidrig war. Der deutsche Markt war uns schon immer wichtig, und wir sahen und sehen es in unserer Verantwortung, den Sport dort weiter auszubauen und die Nachfrage im Markt zu befriedigen. Deswegen kämpften wir unablässig gegen diese Entscheidung. Wir werden weiter intensiv daran arbeiten, den deutschen Zuschauern Veranstaltungen, Sendungen und eigens für sie produzierte Inhalte zu bringen.“
Die UFC® kehrte im Mai 2014 nach Deutschland zurück und veranstaltete nach fünfjähriger Abwesenheit in der O2 World in Berlin. Es wurden über 8.000 Karten verkauft, und mehr als 500.000 Fans in Deutschland verfolgten die Veranstaltung über zahlreiche Kanäle.
Die Programminhalte der UFC® werden in 129 Ländern ausgestrahlt und erreichen dort über 800 Millionen Fernsehhaushalte in 28 Sprachen. Die UFC® hält etliche mehrjährige Sendeverträge mit Anstalten in Europa, darunter BT Sport, TV12, C More, Abu Dhabi Media, Setanta und Kombat Sports.
Die BLM kann vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung in Berufung gehen.